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   LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05   

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https://dejure.org/2006,3599
LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05 (https://dejure.org/2006,3599)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05 (https://dejure.org/2006,3599)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 (https://dejure.org/2006,3599)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 613a Abs 2 S 1 BGB, § 271 BGB, § 55 Abs 1 Nr 2 InsO, § 108 Abs 2 InsO
    Anspruch gegen Betriebserwerber auf Zahlung der vor insolvenzbedingtem Betriebsübergang fälliggewordenen Altersteilzeitvergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Altersteilzeitvergütung während der Freistellungsphase; Weitergeltung eines Altersteilzeitvertrages nach einem Betriebsübergang; Eintritt des Betriebsübernehmers in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden ...

  • hensche.de

    Altersteilzeit, Insolvenz des Arbeitgebers

  • Judicialis

    BGB § 55 Abs. 1; ; BGB § 613 a; ; InsO § 108 Abs. 2; ; Richtlinie 2001/23/EG Art. 5 Abs. 2 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit, Freistellungsphase; Insolvenz, Betriebsübergang

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 391
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    In der Bundesrepublik Deutschland gilt die den Art. 3 und 4 entsprechende Vorschrift des § 613 a BGB auch beim Betriebsübergang in der Insolvenz (vgl. BAG, a.a.O., ständige Rechtsprechung seit BAG vom 17. Januar 1980 - 3 AZR 160/79 - AP Nr. 18 zu § 613 a BGB).

    Es hat dies mit den Verteilungsgrundsätzen des Insolvenzverfahrens begründet, auf die sich die zugrunde liegende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (3 AZR 160/79 - BAGE 32, 326) hinsichtlich betrieblicher Altersversorgung bezog.

    Schließlich besteht ein entscheidender Unterschied zur Problematik aufgrund deren der 3. Senat mit seiner Entscheidung vom 17.01.1980 (BAGE 32, S. 326 ff.) die insolvenzrechtliche Einschränkung des Übergangs von Anwartschaften auf Betriebsrente im Konkurs begründete.

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Rechtsverhältnisse in Altersteilzeit sind Arbeitsverhältnisse, für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten, soweit sich aus dem Recht der Altersteilzeit nichts anderes ergibt (BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 947/03 - BAGE 112, 214 - 222 = AP Nr. 5 zu § 55 InsO mit Anm. Hanau; vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 - AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - AP Nr. 5 zu § 55 InsO).

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 645/03

    Altersteilzeitarbeit und Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Auch solche Ansprüche auf Altersteilzeitvergütung die auf Arbeitsleistungen vor Insolvenzeröffnung beruhen, sind von einem Erwerber, der einen Betrieb vom Insolvenzverwalter erwirbt, zu erfüllen, soweit sie nach dem Betriebsübergang fällig werden (Abweichung von BAG v. 19.10.04 9 AZR 645/03).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 09. Oktober 2004 - 9 AZR 645/03 - NZA 2005, S. 527 offen gelassen, ob ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis auf den Betriebsübernehmer übergeht, wenn der Arbeitnehmer sich zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits in der Freistellungsphase befand (ablehnend: Hanau, RdA 2003, S. 230, 231; Sieg/Waschmann, Unternehmensumstrukturierung aus arbeitsrechtlicher Sicht, 2005, Rn 111).

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Das hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung begründet (EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - Rs. C-106/89, Slg. 1990, I-4135-Marleasing) und ist in der deutschen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BAG vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 361; Kerber, Das europäische Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, 2003, § 5).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Das hat der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung begründet (EuGH, Urteil vom 13.11.1990 - Rs. C-106/89, Slg. 1990, I-4135-Marleasing) und ist in der deutschen Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BAG vom 02.04.1996 - 1 ABR 47/95 - BAGE 82, 349, 361; Kerber, Das europäische Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte, 2003, § 5).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Rechtsverhältnisse in Altersteilzeit sind Arbeitsverhältnisse, für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen gelten, soweit sich aus dem Recht der Altersteilzeit nichts anderes ergibt (BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 947/03 - BAGE 112, 214 - 222 = AP Nr. 5 zu § 55 InsO mit Anm. Hanau; vom 27.04.2004 - 9 AZR 18/03).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 796/98

    Betriebsübergang - Feststellungsinteresse während des Erziehungsurlaubs

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Hinsichtlich der Elternzeit hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 02.12.1999 (NZA 2000 S. 369) zutreffend festgestellt, dass trotz Ruhens der Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dieses bei einem Betriebsinhaberwechsel übergeht.
  • BAG, 23.02.2005 - 10 AZR 600/03

    Altersteilzeitansprüche aus der Freistellungsphase des Blockmodells in der

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2006 - 8 Sa 1744/05
    Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BAG vom 23.02.2005 - 10 AZR 600/03 - AP Nr. 1 zu § 108 InsO; BAG vom 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - AP Nr. 5 zu § 55 InsO).
  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 27/07

    Altersteilzeit - Betriebsübergang während der Freistellungsphase

    c) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272) und das Hessische Landesarbeitsgericht (23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391) bejahen einen Übergang des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses auch dann, wenn der Betriebsübergang während der Freistellungsphase des Arbeitnehmers eintritt.

    bb) Für den Übergang wird angeführt, ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei, obwohl in der Freistellungsphase keine Arbeitspflicht mehr bestehe, auch dann noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (LAG Düsseldorf 22. Oktober 2003 - 12 Sa 1202/03 - ZIP 2004, 272; Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - ZIP 2007, 391; ErfK/Rolfs aaO).

    Im Hinblick darauf ergebe sich kein Unterschied, ob die Arbeitsverpflichtungen des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Überganges kurzfristig, langfristig oder auf Dauer ruhten (Hessisches LAG 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - aaO).

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

    Auf die Revision der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 - insoweit aufgehoben, als es die Beklagte zu 1) verurteilt hat.
  • LAG Hessen, 10.09.2008 - 8 Sa 1595/07

    Insolvenz des Betriebserwerbers - Haftung des Betriebsveräußerers für einen

    Ansprüche auf Freistellung bei Fortzahlung der Vergütung, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind und vor dem Betriebsübergang fällig wurden gehen nicht auf den Betriebserwerber über (zur Altersteilzeitvergütung: BAG vom 19. Oktober 2004 - 9 AZR 947/03 - BAGE 112, 2 114; Hessisches Landesarbeitsgericht vom 23. August 2006 - 8 Sa 1744/05 -).
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